💶 ⏳Schweizer Arbeitgeber aufgepasst: Die entscheidende Frage wird oft vergessen – hat Ihr Mitarbeiter noch einen Job in Deutschland?

Bei der Anstellung von Mitarbeitenden mit Wohnsitz in Deutschland achten Schweizer Arbeitgeber häufig auf Themen wie Homeoffice, Quellensteuer oder Grenzgängerregelungen.

Eine Frage wird jedoch erstaunlich oft nicht gestellt: Übt der Mitarbeiter neben seiner Tätigkeit für Ihr Schweizer Unternehmen noch eine weitere Beschäftigung in Deutschland aus?

Genau diese Information kann darüber entscheiden, welches Sozialversicherungsrecht anwendbar ist – und ob für Sie als Schweizer Arbeitgeber plötzlich umfangreiche Pflichten in Deutschland entstehen.

Warum die zweite Beschäftigung so wichtig ist

Im europäischen Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich, dass Arbeitnehmer immer nur einem Sozialversicherungssystem unterstellt sein sollen. Übt eine Person Tätigkeiten in mehreren Staaten aus, muss geprüft werden, welches Land sozialversicherungsrechtlich zuständig ist.

Dabei kommt es nicht nur darauf an, wo der Arbeitgeber sitzt oder wo der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und deren Umfang.

Genau hier lauert in der Praxis eine häufig übersehene Falle.

Der typische Praxisfall

Ein Mitarbeiter wohnt in Deutschland und arbeitet fĂĽr ein Schweizer Unternehmen.

Im Bewerbungsprozess wird geprĂĽft:

  • Wohnsitz Deutschland
  • Tätigkeit fĂĽr das Schweizer Unternehmen
  • Homeoffice-Anteil

Was oft nicht abgefragt wird: Der Mitarbeiter übt zusätzlich eine weitere Beschäftigung bei einem deutschen Arbeitgeber aus.

Beispielsweise arbeitet er:

  • 40 % fĂĽr ein Schweizer Unternehmen und
  • 60 % fĂĽr einen deutschen Arbeitgeber.

In einem solchen Fall kann deutsches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommen – und zwar auch für die Beschäftigung beim Schweizer Arbeitgeber. Viele Unternehmen erfahren dies erst deutlich später, etwa im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Prüfung.

Die Folgen fĂĽr Schweizer Arbeitgeber

Wird deutsches Sozialversicherungsrecht anwendbar, entstehen für den Schweizer Arbeitgeber Pflichten, die häufig unterschätzt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Anmeldung des Mitarbeiters in Deutschland
  • AbfĂĽhrung deutscher Sozialversicherungsbeiträge
  • Einhaltung deutscher Meldepflichten
  • Kommunikation mit deutschen Sozialversicherungsträgern
  • Laufende Lohnabrechnung nach deutschen Vorgaben

Schweizer Unternehmen können und wollen diese Aufgaben in der Regel nicht selbst erfĂĽllen. Viel wichtiger ist es aber noch: sie dĂĽrfen es auch nicht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Person oder Firma mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland zu bevollmächtigen, der fĂĽr die deutschen Behörden dort erreichbar ist. 

Wirtschaftlich oft ein unerwarteter Nachteil

Für viele Unternehmen ist nicht die Sozialversicherung selbst das grösste Problem, sondern der zusätzliche administrative Aufwand.

Die Zusammenarbeit mit einem deutschen Lohnbüro verursacht laufende Kosten und zusätzlichen Abstimmungsaufwand. Gleichzeitig müssen Fristen, Meldungen und gesetzliche Vorgaben des deutschen Sozialversicherungsrechts eingehalten werden.

Dadurch kann eine ursprĂĽnglich unkompliziert geplante Anstellung deutlich aufwendiger und teurer werden als erwartet.

Gerade bei Teilzeitmitarbeitenden kann dieser Zusatzaufwand in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis mehr zum Beschäftigungsumfang stehen.

Die richtige Frage bereits im Bewerbungsprozess stellen

Viele Probleme lassen sich vermeiden, wenn die sozialversicherungsrechtliche Situation bereits vor der Einstellung geprĂĽft wird.

Arbeitgeber sollten deshalb frühzeitig klären:

  • Bestehen weitere Arbeitsverhältnisse?
  • In welchem Land werden diese ausgeĂĽbt?
  • Wie hoch ist der jeweilige Beschäftigungsumfang?
  • Gibt es selbständige Nebentätigkeiten?

Diese Informationen sind oft entscheidend fĂĽr die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht.

Fazit

Wenn Schweizer Unternehmen Mitarbeitende mit Wohnsitz in Deutschland einstellen, konzentriert sich die Prüfung häufig auf Homeoffice und Grenzgängerfragen.

Mindestens genauso wichtig ist jedoch die Frage, ob der Mitarbeiter zusätzlich einer Beschäftigung in Deutschland nachgeht.

Übersteigt der Umfang der deutschen Tätigkeit die Beschäftigung beim Schweizer Arbeitgeber, kann deutsches Sozialversicherungsrecht auch für das Schweizer Arbeitsverhältnis gelten. Die Folge sind zusätzliche Melde- und Beitragspflichten in Deutschland sowie häufig die Notwendigkeit, ein deutsches Lohnbüro einzuschalten.

Wer diese Frage frühzeitig stellt, kann unangenehme Überraschungen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und unnötige Kosten vermeiden.

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